
Anmeldung neuer Mitarbeiter bei der AHV…
…wir übernehmen die nötigen Schritte für Sie
Eine sofortige Anmeldung bei der AHV ist nicht mehr notwendig
Am 1. Juni 2016 wurde der Artikel 136 AHV angepasst. Für Unternehmen bringt diese Anpassung eine Erleichterung mit sich. Ab sofort müssen neue Mitarbeiter im Unternehmen nicht mehr sofort angemeldet werden. Es ist ausreichend, wenn sie anlässlich der Lohnabrechnung jeweils zu Beginn des folgenden Jahres gemeldet werden. Eine Mitteilung im Laufe des Jahres ist mit Inkrafttreten der neuen Regel nicht mehr notwendig.
Sie können allerdings zum Ende des Jahres auch weiterhin eine vorgedruckte Lohnbescheinigung der Ausgleichskasse bekommen. Genauso ist es weiterhin möglich, die Einkommensmeldung auf einer vorgegebenen, aktuellen Lohnliste zu erfassen. Dafür müssen Sie allerdings auch weiterhin die Ein- und Austrittsmeldungen der Mitarbeiter an die AHV melden.
Entscheiden Sie sich für uns, denn:
- wir machen die Ein- und Austrittsmeldungen für Sie
- wir erledigen sämtlichen Schriftverkehr
- wir melden Lohnanpassungen
- wir machen die Lohnausweise und Lohnabrechnungen
- wir machen die Arbeitsverträge für Sie
- wir machen alle Versicherungsfragen und Anmeldungen für Sie
- wir füllen alle Formulare für Sie aus
Melden Sie sich gleich heute bei uns, damit wir besprechen können, was wir für Sie tun können
Wenn sich die Lohnsumme eines Unternehmens im Laufe des Jahres deutlich verändert oder mehr als 20`000.00 CHF beträgt, muss die Kasse auch weiterhin im laufenden Jahr verständigt werden. Als deutliche Lohnänderung gelten 10 % oder mehr der gezahlten Lohnsumme. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Änderungen elektronisch an die Kasse zu schicken. Das ist vor allem dann angebracht, wenn sich die jährliche Akontolohnsumme ändert.
Wichtig ist weiterhin, dass Arbeitnehmer einen gültigen Versicherungsausweis besitzen. Falls dieser Ausweis verloren gegangen oder nicht mehr lesbar ist, muss das Formular “Anmeldung für einen Versicherungsausweis” ausgefüllt und zusammen mit der Kopie des offiziellen Personalausweises eingereicht werden.
Sollten Sie Mitarbeiter einstellen, die keine AHV-Nummer haben, können Sie ebenfalls das oben genannte Formular verwenden. Arbeiten Sie es der Reihe nach ab und füllen alle relevanten Punkte aus.
Wir übernehmen alle diese Arbeiten für Sie, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können, fragen Sie uns bei Ihrer Anfrage danach!
Hat Ihr neuer Mitarbeiter Kinder und möchte dafür Familienzulagen bekommen, müssen Sie eine vollständig ausgefüllte Anmeldung und alle Beilagen in Kopie mitschicken. Die benötigten Beilagen sind der Geburtsschein, eventuell eine Ausbildungsbestätigung und die Wohnsitzbestätigung.
Wenn Sie sich für unseren Service entscheiden, werden wir selbstverständlich alle notwendigen Unterlagen ausfüllen und an die Kasse weiterleiten. Kontaktieren Sie uns jetzt