Anmeldung neuer Mitarbeiter bei der SUVA…

…oder anderen Unfallversicherungen, wir machen das für Sie

Der wichtigste Partner der obligatorischen Unfallversicherung in der Schweiz ist die SUVA. So ist es auch kein Wunder, dass die organisatorischen Maßnahmen der SUVA immer wieder angepasst werden müssen. Gerade in der letzten Zeit haben sich viele Betriebe für eine definitive Prämienrechnung für das abgelaufene Jahr ausgesprochen. Diesem Wunsch ist die SUVA gerne nachgekommen. Durch die Änderung können Jahresabschlüsse zeitig erstellt und Umbuchungen vermieden werden. Von der SUVA werden die Abrechnungen für die definitiven Prämien täglich erstellt. Das setzt natürlich voraus, dass Sie als Unternehmen die Lohnmeldung bereits an die SUVA gesandt haben.

Wir als Unternehmen helfen Ihnen nicht nur bei der Lohnmeldung, sondern auch, wenn es um

  • Falls notwendig, Anmeldung bei der SUVA und anderen privaten Versicherungen
  • Ihre Buchhaltung,
  • die Lohnbuchhaltung für Ihre Mitarbeiter oder
  • um das Umsetzen neuer Gesetze
  • Suva Lohnmeldung Schweiz

geht.

Die Unfallversicherung nach UVG

Entsprechend dem schweizerischen Unfallversicherungsgesetz, dem UVG, müssen alle Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt werden, obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert sein. Wenn das entsprechende Unternehmen im Zuständigkeitsbereich der SUVA ist, sind automatisch alle Mitarbeiter obligatorisch versichert. Bei Arbeitnehmern, die acht Wochenstunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, bezieht sich diese Versicherung auch auf nicht Berufsunfälle.

 


 

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei formellen Arbeiten rund um Ihr Unternehmen. Melden Sie sich gleich heute bei uns, damit wir besprechen können, was wir für Sie tun können


 

Vom Gesetz zugewiesener Zuständigkeitsbereich

Die SUVA ist die größte schweizerische Unfallversicherung. In diesem Rahmen führt die obligatorische Unfallversicherung die Aufgaben durch, die vom Gesetzgeber den Unfallversicherungen zugewiesen wurden. Das betrifft vor allem den Zuständigkeitsbereich und den Umfang der Unfallversicherung. Insgesamt sind rund ein Drittel aller Beschäftigten durch die SUVA versichert. Dazu gehören nicht nur aktive Betriebe und Unternehmungen, sondern auch Verwaltungen und Privatunternehmen. Arbeitnehmer, die bei der SUVA versichert sind, haben gleichzeitig einen Schutz gegen Folgen durch Berufsunfälle und bei Berufskrankheiten oder Nichtberufsunfällen.

Anmeldung neuer Mitarbeiter bei der SUVA

Mitarbeiter, die ihren Arbeitgeber während des Jahres wechseln, müssen der SUVA nur noch dann mitgeteilt werden, wenn sich dadurch die Lohnsumme des Unternehmens wesentlich ändert und daraus resultierend, eine angepasste Prämienrechnung erforderlich ist. Zur Vereinfachung der Buchhaltung ist es nicht mehr notwendig, einzelne Mitarbeiter bei einer Personalmutation zu melden, sondern lediglich die Summe der Löhne ist für die SUVA wichtig.

Die einzelnen Detaillöhne der Mitarbeiter müssen der SUVA wie bisher erst am Jahresende gemeldet werden, um die definitiven Prämien zu berechnen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie im Laufe des Jahres Ihre Lohnbuchhaltung korrekt führen, um am Ende des Jahres die prämienpflichtigen Löhne bei der SUVA zu melden. Wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung von uns durchführen lassen, sorgen wir selbstverständlich dafür, dass sämtliche Angaben zuverlässig und pünktlich an die SUVA gemeldet werden.

Ihr Ansprechpartner

Stefan Liebler
Geschäftsführer

Bau-Stein Treuhand GmbH
Talstrasse 20
8001 Zürich

044 500 21 31
sl@bau-stein-treuhand.ch

Ihr Ansprechpartner

Rafael Biolley
Verkauf

Bau-Stein Treuhand GmbH
Talstrasse 20
8001 Zürich

044 500 21 31
sales@bau-stein-treuhand.ch

Kontakt

Bau-Stein Treuhand GmbH

Talstrasse 20
8001 Zürich

044 500 21 31

 info@bau-stein-treuhand.ch