Anmeldung neuer Mitarbeiter bei Versicherungen…

…auch diesen Teil machen wir für Sie

Neue Mitarbeiter bei der Einstellung anmelden

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen neuen Mitarbeiter einstellen, ist das ein hoher bürokratischer Aufwand. Es gibt diverse Daten, die Sie im Vorfeld abfragen und an verschiedene Einrichtungen und Behörden weiterleiten müssen. Wenn die Unterlagen Ihrer neuen Mitarbeiter nicht vollständig sind, kann das schon mal richtig aufwendig werden. Lassen Sie diesen bürokratischen Aufwand uns erledigen und Sie konzentrieren sich auf Ihre Kernarbeit.

Wenn Sie sich durch uns unterstützen lassen wollen, können wir für Sie

Was muss der neue Mitarbeiter an Dokumenten mitbringen?

Auch wenn wir diese Aufgabe übernehmen können, sollten Sie trotzdem genau wissen, bei wem Ihre Mitarbeiter alles gemeldet sind und vor allem, welche Daten Sie von Ihnen benötigen. Unter anderem gehört seine Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer) dazu. Wenn der Arbeitnehmer seine AHV Nummer nicht kennt, oder noch gar keine hat, dann folgen Sie bitte den Anweisungen auf dem Schweizerischen Behörden Portal www.ch.ch


Melden Sie sich gleich heute bei uns, damit wir besprechen können, was wir für Sie tun können


Außerdem benötigen Sie eine Mitgliedsbescheinigung seiner Krankenkasse und wenn vorhanden, Unterlagen über vermögenswirksame Leistungen. Falls Ihr neuer Mitarbeiter ein Ausländer ist, kann es durchaus sein, dass er eine Arbeitserlaubnis benötigt. Schwerbehinderte Mitarbeiter müssen Ihnen darüber einen Nachweis vorlegen.

Für spezielle Tätigkeiten werden spezielle Unterlagen benötigt. Das kann zum Beispiel eine Gesundheitsbescheinigung bei Minderjährigen sein oder ein Nachweis über die Erstbelehrung nach dem Emissionsschutzgesetz. Aber auch Staplerschein oder Führerschein können notwendige Unterlagen sein. Alle Rechte und Pflichten, die Sie als Arbeitgeber haben, können wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch mitteilen.

Anmeldung neuer Mitarbeiter bei Versicherungen

Für einige Versicherungen Ihrer neuen Mitarbeiter sind Sie als Unternehmer zuständig. Sie müssen Ihre neuen Mitarbeiter nicht nur anmelden, sondern die Versicherungsbeiträge auch direkt vom Lohn einbehalten und einzahlen. Zu diesen Versicherungen gehört auf jeden Fall die Unfallversicherung.

Ab einer bestimmten Mindestarbeitszeit sind Personen, die unselbstständig erwerbstätig sind, in Ihrer obligatorischen Unfallversicherung versichert. Die Prämien für diese Versicherung werden jeweils zur Hälfte von Ihnen und Ihrem Arbeitnehmer getragen. Wie hoch die Prämie ist, richtet sich nach der Höhe des Lohnes.

Eine weitere Pflichtversicherung für Ihre Mitarbeiter ist die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, kurz die AHV/IV. Auch diese Prämien teilen sich mit Ihren Arbeitnehmern. Sie beträgt jeweils 5,5 % vom Lohn. Die berufliche Vorsorge, BVG, wird zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Pensionskasse gezahlt. Ihre Mitarbeiter erhalten diesen Betrag zusätzlich zur AHV/IV-Rente als zweite Säule.

Die Beträge und Leistungen für diese Versicherung richten sich nach den Pensionskassen und sind unterschiedlich. Zu den Pflichtversicherungen gehört außerdem die Arbeitslosenversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der in unserem Land eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist obligatorisch gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit versichert. Auch diese Beträge teilen Sie sich mit dem Arbeitnehmer. Die Beiträge betragen zwischen 0,5 und 1,1 Prozent des Bruttolohnes.

Über weitere Versicherungen, wie zum Beispiel die Krankenversicherung informieren wir Sie gern persönlich, nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf.