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Auch Kryptowährungen werden künftig besteuert

Im vergangenen Jahr legten gerade die Kryptowährungen unglaublich zu: Allein der Wert von Bitcoin stieg um etwa 1400 Prozent. Auch Ethereum oder Ripple verzeichneten grandiose Kurszuwächse. Viele Menschen haben sich vom Boom anstecken lassen, in Kryptowährungen investiert und wollen ebenfalls von diesen Wertzuwächsen profitieren. Doch auch der Schweizer Fiskus freut sich.

Was sind Kryptowährungen eigentlich?

Kryptowährungen sind rein digitale Währungen: Sie werden qua Rechenleistung geschaffen und weder von den Banken noch vom Staat kontrolliert. Die bekannteste der digitalen Währungen ist Bitcoin. Sie werden per Mining “geschürft”, oder anders gesagt: Computer berechnen komplizierte Formeln und damit die digitale Währung. Da für diese Leistung ein normaler PC nicht ausreicht, werden Rechner zu Netzwerken zusammengeschlossen und generieren Bitcoins.

Inzwischen setzen sich die Bitcoins als Zahlungsmittel immer mehr durch – und im Kanton Zug ist es möglich, die digitale Währung als Sacheinlage bei einer Gründung zu nutzen, auch Dienstleistungen der Einwohnerkontrolle können mit Bitcoins bezahlt werden.

Bitcoins werden in der Schweiz besteuert

Der rasante Wertanstieg weckte auch das Interesse der Steuerbehörden. Mitte November erklärte die Luzerner Steuerverwaltung, welche Steuern für Kryptowährungen fällig sind, kurze Zeit später zog der Kanton Zug nach. Demnach sind Bitcoins als Vermögen in der Steuererklärung auszuweisen. Befinden sie sich im Besitz von natürlichen Personen, werden sie von den Steuerämtern wie Fremdwährungen betrachtet.

Der Steuerwert wird von der ESTV, der Eidgenössischen Steuerverwaltung, aus dem durchschnittlichen Kurswert an verschiedenen Börsen berechnet. Es hängt vom jeweiligen Kanton ab, wo genau die Bitcoins in der Steuererklärung anzugeben sind. In Luzern, Zug, Bern und St. Gallen sind die Bitcoins im Wertschriftenverzeichnis zu deklarieren, in Basel-Stadt unter der Rubrik “Bargeld, Edelmetalle und Vermögenswerte”. Für den Nachweis der Bitcoins akzeptieren die Steuerbehörden eine Kopie der digitalen Geldbörse, der Wallet.

Bitcoins sind auch Währungen

Kryptowährungen dürfen als Sacheinlage bei Gründungen genutzt werden, in Bitcoins darf bezahlt werden, es gibt Schweizer Banken wie die Swissquote Bank oder die Falcon Privatbank, die Kryptowährungen als Geldanlage anbieten. Deswegen ist selbstverständlich auch Einkommens-, Gewinn- oder Vermögenssteuer auf die Kryptowährungen zu entrichten. Allerdings ist die reale Besteuerung aufgrund des hochvolatilen Kurses nicht einfach. Zudem werden sämtliche Kryptowährungen an ganz verschiedenen Börsen gehandelt, und das nicht immer zum gleichen Kurs. Diese Tatsache macht es den Steuerbehörden nicht einfach.

Deswegen entschied sich die Schweizerische Steuerkonferenz, die Kryptowährungen analog zu ausländischen Währungen zu besteuern und am Ende des Jahres den für diese Besteuerung massgeblichen Wert zu ermitteln. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Kryptowährung auf jeden Fall in der Steuererklärung aufführen: Spätestens wenn die Gewinne realisiert werden, können Unregelmäßigkeiten beim Vermögensstandvergleich auffallen.

 

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