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Die eigene Marke sicher schützen

Hat ein Unternehmen eine Marke entwickelt, können Kunden sie leichter identifizieren. Sowohl für Waren, aber auch für Dienstleistungen bergen Marken ein hohes Potential für die Profilierung. Daher investieren nicht nur Start-Ups, sondern auch andere Unternehmen oft viel Zeit und Geld in den Aufbau der Marke.

Steigt die Bekanntheit und damit oft auch das Image einer Marke, wird diese selbst zu wertvollem Kapital. Mit Hilfe der Marke gelingt die Abgrenzung zur Konkurrenz deutlich besser. Das alles ist aber nur dann gut investierte Zeit und Geld, wenn die Marke auch eingetragen und damit als geistiges Eigentum geschützt ist.

So wird eine Marke sicher geschützt

In der Schweiz werden Marken beim Institut für Geistiges Eigentum registriert. Ist das geschehen, ist die Marke geschützt. Allerdings sollte vor dem Eintrag geprüft werden, ob es die Marke bereits gibt. Wer seine Marke zuerst eintragen lässt, genießt auch den Schutz. Nur der Markeninhaber selbst darf seine Waren oder Dienstleistungen mit dieser Marke kennzeichnen, er darf dieses Recht aber auch verkaufen oder via Lizenzen weitergeben.

Ebenso darf der Inhaber der Marke anderen Unternehmen verbieten, zu ähnliche oder gar identische Zeichen als eigene Marken zu verwenden und mit diesen ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu kennzeichnen. Da das Institut für Geistiges Eigentum aber nicht für eine Prüfung der Marken zuständig ist, sollte vor der Registrierung der Marke eine Recherche erfolgen, ob diese bereits im Gebrauch ist.

Für den Markenschutz muss ein Antrag gestellt werden

Nur wenn die Marke im Schweizerischen Markenregister eingetragen ist, ist sie auch geschützt. Dafür muss ein Formular eingereicht werden, auf dem die Marke zusammen mit den Waren oder Dienstleistungen gelistet ist. Wurde der Antrag gestellt, prüft das Institut, ob sämtliche Voraussetzungen erfüllt wurden. Kollidiert die Marke jedoch mit einer älteren Marke, hat diese das Recht, ein Zivil- oder Strafverfahren einzuleiten.

Für jede Marke muss konkret in einer Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) angegeben werden, welche Waren- beziehungsweise Dienstleistungen unter ihr subsummiert werden. Auch wenn das Institut für Geistiges Eigentum nicht prüft, ob es bereits eine gleiche oder ähnliche Marke gibt, prüft es dennoch sehr gründlich, ob alles korrekt ist. Die Marke darf weder gegen geltendes Recht verstossen, noch zum Gemeingut gehören.

Die Marke wird publiziert

Sind alle Formalia erfüllt, wird die Marke vom Institut für Geistiges Eigentum publiziert. Existiert bereits eine ältere Marke mit gleichem oder ähnlichem Namen, steht deren Inhaber für ein Vierteljahr eine Einspruchsfrist zu. Allerdings muss er seinen Widerspruch begründen.

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