Rechtsformenvergleich Schweiz

Unterschiede, Vorteile und Nachteile von Schweizer Rechtsformen

In der Schweiz sind die häufigsten Rechtsformen die Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Einzelfirma. Welche Vor- und Nachteile bringen die verschiedenen Rechtsformen mit sich? Finden Sie es in der unten stehenden Tabelle heraus. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

 

Schweizer Rechtsformen Vergleich AG, GmbH und Einzelfirma

 

Anzahl Gründer:

AG: 1 Aktionär
GmbH: 1 Gesellschafter
Einzelfirma:   1 Person

 

 

Gründungsentstehung:

AG: Erstellung und Genehmigung der Statuten, Wahl der Organe, Einzahlung des Aktienkapitals, Versammlung der Aktionäre beim Notar, Anmeldung ins HR.
GmbH: Erstellung und Genehmigung der Statuten, Wahl der Organe, Einzahlung des Mindestkapitals, Versammlung der Gesellschafter beim Notar, Anmeldung ins HR.
Einzelfirma:  
Formlos möglich, durch Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit. Anmeldung bei der AHV ist obligatorisch!

 

 

Haftung:

AG: Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, keine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
GmbH: Beschränkte Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, keine persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
Einzelfirma:  
Firmeninhaber haftet uneingeschränkt mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.

 

 

Mindestkapital:

AG: AG Mindestkapital Schweiz: Mindestens CHF 100’000 (davon müssen mindestestens CHF 50’000 einbezahlt werden)
GmbH: GmbH Mindestkapital Schweiz: Mindestens CHF 20’000, maximal CHF 2 Mio.
Einzelfirma:   Kein Mindestkapital erforderlich

 

 

Firmenname:

AG: Freie Wahl des Firmennamens*, Zusatz „AG“ muss enthalten sein.
GmbH: Freie Wahl des Firmennamens*, Zusatz „GmbH“ muss enthalten sein.
Einzelfirma:   Familienname mit oder ohne Vorname muss zwingend im Firmenname enthalten sein.

 

* Namensfindung unbedingt vorher abklären, Markenschutzverletzungen können hohe Kosten verursachen!

 

 

Nationalität und Wohnsitz:

AG:
Mind. 1 Mitglied des Verwaltungsrats muss den Wohnsitz in der Schweiz haben*
GmbH: Mind. 1 Gesellschafter muss den Wohnsitz in der Schweiz haben.*
Einzelfirma:   Keine Bestimmungen

 

* Wir können Ihnen einen Verwaltungsrat / Geschäftsführer organisieren!

 

 

Buchführungspflicht:

AG: Ja
GmbH: Ja
Einzelfirma:   Ab einem Umsatz von mehr als CHF 100’00 ist auch eine Einzelfirma Buchführungs pflichtig.

 

 

Revisionspflicht:

AG: bis 10 Vollzeitmitarbeiter: freiwillig, ab 10 Vollzeitmitarbeiter: eingeschränkte Revision. Eine ordentliche Revision braucht es, sobald 2 der 3 nachfolgenden Grössen überschritten werden:
-Bilanzsumme von CHF 10 Mio.
-Umsatzerlös CHF 20 Mio.
-50 Vollzeitmitarbeiter
GmbH: bis 10 Vollzeitmitarbeiter: freiwillig, ab 10 Vollzeitmitarbeiter: eingeschränkte Revision. Eine ordentliche Revision braucht es, sobald 2 der 3 nachfolgenden Grössen überschritten werden:
-Bilanzsumme von CHF 10 Mio.
-Umsatzerlös CHF 20 Mio.
-50 Vollzeitmitarbeiter
Einzelfirma:   Nicht notwendig

 

 

Eintragung ins Handelsregister HR:

AG: Obligatorisch
GmbH: Obligatorisch
Einzelfirma:   Eintragsungspflichtig: Schweizer Einzelfirma ab einem Umsatz von CHF 100’000 pro Jahr

 

 

Steuern:

AG: Die Gesellschaft besteuert den Unternehmensgewinn und Unternehmenskapital. Die Aktionäre als Privatpersonen bezahlen auf die Ausschüttungen (Dividenden) Steuern.
GmbH: Die Gesellschaft besteuert den Unternehmensgewinn und Unternehmenskapital. Die Gesellschafter als Privatpersonen bezahlen auf die Ausschüttungen (Dividenden) Steuern.
Einzelfirma:   Der Inhaber ist steuerpflichtig für das Vermögen/Einkommen aus privatem und geschäftlichen Bereich.

 

 

Mehrwertsteuer:

AG: Ab einem jährlichen Umstatz von mehr als CHF 100’000 besteht MwSt. Pflicht
GmbH: Ab einem jährlichen Umstatz von mehr als CHF 100’000 besteht MwSt. Pflicht
Einzelfirma:   Ab einem jährlichen Umstatz von mehr als CHF 100’000 besteht MwSt. Pflicht

 

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Firmengründung, bei Fragen bitten wir Sie uns zu kontaktieren.

 

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