Auflösung und Liquidation von Firmen

…oder als Alternative ein Verkauf statt Liquidation. Wir kaufen Ihre AG oder GmbH

Es gibt viele Gründe ein Unternehmen zu schliessen und die Geschäftstätigkeit einzustellen. Sei es wegen eines bevorstehenden Konkurses oder wegen einer schwierigen Wirtschaftslage mit wenigen Aussichten auf weiteren Erfolg. Auch das fehlen einer qualifizierten Geschäftsführung, die Neuerscheinung starker Konkurrenz im eigenen Marktsegment, der eigene Ruhestand oder andere Unwägbarkeiten können dazu führen, dass eine AG oder GmbH aufgelöst werden soll. Leider ist die Auflösung und Liquidation einer GmbH oder auch einer AG mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Denn Auflösung und Liquidation erfolgen in mehreren klar regulierten und festgelegten Schritten.

Der Beschluss muss mit einer öffentlichen Urkunde dokumentiert werden

Der Entschluss zur Auflösung eines Unternehmens muss von den Gesellschaftern in einer Generalversammlung getroffen werden. Bei einer AG ist – je nach gewählten Statuten der Aktiengesellschaft – eine einfache oder auch eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Bei einer GmbH wiederum muss für eine Auflösung mindestens eine Mehrheit von drei Vierteln der Gesellschafter für die Auflösung stimmen, welche zudem das Gesellschaftskapital zu drei Vierteln vertreten.

Der Beschluss muss je nach Kanton im Beisein eines Notars gefällt und von diesem beurkundet werden. Anschliessend gilt es einen Liquidator auszuwählen, welcher die Liquidation der AG oder GmbH übernimmt und für diese verantwortlich ist.

 

Auflösung anmelden und Schuldenruf durchführen

Die Auflösung muss beim Handelsregister bekanntgemacht werden. Hierzu sind sowohl eine qualifizierende Mehrheit der Gesellschafter als auch die Liquidatoren berechtigt. Anschliessend muss im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) ein Schuldenruf an drei aufeinanderfolgenden Tagen erfolgen. So können Unternehmen mit ausstehenden Schulden von der Auflösung und Liquidation der AG oder GmbH erfahren.

 

Liquidation aller Verbindlichkeiten und Löschung aus dem Handelsregister

Der Liquidator wird nun damit beauftragt, die Firma zu liquidieren. Es werden somit alle Inventare und Vermögenswerte aufgelistet und mit den vorhandenen Verbindlichkeiten in Bilanz gesetzt. Zudem gilt es alle Aktiven zu verwerten und somit nach Möglichkeit die vorhandenen Schulden zu decken. Ein solches Verfahren kann sich bei grossen Firmen mit vielen Aktiva und Ausständen über viele Jahre hinziehen.

Erst nach Abschluss der Verwertung und nach frühestens einem Jahr nach dem Schuldenruf kann der Liquidator die Löschung der Firma aus dem Handelsregister beantragen. Somit ist das Verfahren nicht nur aufwändig, sondern oftmals auch sehr kostspielig.

 

Verkauf statt Liquidation

Mit uns, der Bau Stein Treuhand GmbH können Sie Ihre AG oder Ihre GmbH deutlich einfacher abwickeln und sogar noch Erlöse erzielen. Statt der Kosten für die Liquidationsbilanz, die Handelsregisterkosten und auch die Veröffentlichungskosten können Sie durch den Verkauf des Firmenmantels einen Gewinn realisieren. Zudem sind Sie nicht an Sperrfristen gebunden. Wir kaufen und vermitteln allerdings nur altlastenfreie Firmen mit einwandfreiem Betreibungsauszug! 

Während eine Auflösung mindestens ein Jahr dauert und durch den Schuldenruf einen Image-Verlust bedeuten kann, erfolgt ein Verkauf deutlich weniger auffällig und viel diskreter. Mit uns als erfahrenem Partner an Ihrer Seite können Sie den Verkauf des Firmenmantels schnell, sicher und entsprechend aller Schweizer Gesetze problemlos durchführen.

Gerne beraten wir Sie umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten und Optionen und zeigen Ihnen die potentiellen Verdienstmöglichkeiten mit dem Verkauf Ihrer Firma auf. Anstatt diese aufzulösen und im schlimmsten Fall noch viel Geld zu zahlen, können Sie viel einfacher von Ihrer Firma nochmals profitieren. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einem Firmenverkauf interessiert sind und die anfallenden und oftmals zeitraubenden Tätigkeiten von uns erledigt wissen wollen.